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   BVerwG, 07.02.1984 - 9 C 53.83   

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https://dejure.org/1984,4851
BVerwG, 07.02.1984 - 9 C 53.83 (https://dejure.org/1984,4851)
BVerwG, Entscheidung vom 07.02.1984 - 9 C 53.83 (https://dejure.org/1984,4851)
BVerwG, Entscheidung vom 07. Februar 1984 - 9 C 53.83 (https://dejure.org/1984,4851)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Antrag eines ghanaischen Staatsangehörigen auf Asyl - Gefahr einer politischen Verfolgung - Vorwurf der Beteiligung an einem Umsturzversuch gegen die Regierung Acheampong

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 06.02.1975 - II C 68.73

    Beamtenverhältnis auf Probe - Ausbildungsabschnitte - Ausbildungsstätte -

    Auszug aus BVerwG, 07.02.1984 - 9 C 53.83
    Der Angriff der Revision richtet sich insoweit gegen die Beweiswürdigung durch die Vorinstanz, ohne einen im Revisionsverfahren beachtlichen Mangel aufzuzeigen (BVerwGE 47, 330 [BVerwG 06.02.1975 - II C 68/73]).
  • BVerfG, 12.07.1983 - 1 BvR 1470/82

    Offensichtlichkeitsentscheidungen

    Auszug aus BVerwG, 07.02.1984 - 9 C 53.83
    Aus den Entscheidungsgründen ergibt sich eindeutig, warum die Klage als offensichtlich unbegründet abgewiesen worden ist (vgl. BVerfG, Beschluß vom 12. Juli 1983 - 1 BvR 1470/82 - BVerfGE 65, 76 [BVerfG 12.07.1983 - 1 BvR 1470/82] zu § 32 Abs. 6 Satz 1 AsylVfG).
  • BVerwG, 19.12.1968 - VIII C 29.67

    Wehrdiensttauglichkeit trotz Krankheit - Abstufung der Tauglichkeitsgrade -

    Auszug aus BVerwG, 07.02.1984 - 9 C 53.83
    Welcher tatsächliche Anlaß die Vorinstanz zur Einholung weiterer gutachtlicher Stellungnahmen hätte nötigen müssen (vgl. BVerwGE 31, 149 [BVerwG 19.12.1968 - VIII C 29/67]), ist nicht ersichtlich.
  • BVerwG, 22.03.1983 - 9 C 860.82

    Voraussetzungen für eine Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör -

    Auszug aus BVerwG, 07.02.1984 - 9 C 53.83
    Diese die Klageabweisung tragenden Feststellungen beruhen abgesehen davon, daß sie zum Teil allgemeinkundige, den Beteiligten ohne weiteres als entscheidungserheblich bewußte zeitgeschichtliche Tatsachen (vgl. Senatsurteil vom 22. März 1983 - BVerwG 9 C 860.82 - BVerwGE 67, 83 [BVerwG 22.03.1983 - 9 C 860/82]) betreffen, auf der Würdigung zahlreicher von der Vorinstanz zum Gegenstand der mündlichen Verhandlung gemachter Auskünfte und Stellungnahmen des Auswärtigen Amtes, der Gefangenenhilfsorganisation amnesty international und von Terre des Hommes.
  • BVerwG, 01.03.1979 - 1 B 24.79
    Auszug aus BVerwG, 07.02.1984 - 9 C 53.83
    "Offensichtlich unbegründet" im Sinne dieser Vorschrift war die Klage eines Asylbewerbers, wenn nach vollständiger Erforschung des Sachverhalts gemäß § 86 VwGO im maßgeblichen Zeitpunkt der Entscheidung des Verwaltungsgerichts an der Richtigkeit der tatsächlichen Feststellungen des Gerichts vernünftigerweise kein Zweifel bestehen konnte und bei einem solchen Sachverhalt nach allgemein anerkannter Rechtsauffassung (nach dem Stand der Rechtsprechung und Lehre) sich die Abweisung der Klage dem Verwaltungsgericht geradezu aufdrängte (BVerwG, Beschluß vom 1. März 1979 - BVerwG 1 B 24.79 - Buchholz 402.24 § 34 AuslG Nr. 1; seither ständige Rechtsprechung).
  • BVerwG, 04.11.1977 - 4 C 77.76

    Beruhen des Verfahrensausgangs auf Verletzung des rechtlichen Gehörs; Fehlende

    Auszug aus BVerwG, 07.02.1984 - 9 C 53.83
    Zum einen betrifft die Rüge eine vom Verwaltungsgericht nur hilfsweise getroffene und daher für seine Entscheidung unerhebliche Feststellung (vgl. dazu Urteil vom 4. November 1977 - BVerwG 4 C 77.76 - Buchholz 310 § 138 Ziff. 3 VwGO Nr. 29).
  • BVerwG, 27.06.1984 - 9 B 10747.83

    Antrag auf Asyl - Gefahr einer politischen Verfolgung bei einer Rückkehr in den

    Demgegenüber betreffen die Verfahrensrügen nur hilfsweise getroffene und daher für die Entscheidung der Vorinstanz entbehrliche Feststellungen (vgl. Senatsurteil vom 7. Februar 1984 - BVerwG 9 C 53.83 -).
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